Führerscheinneuregelung 2013
Führerscheinneuregelung 2013
Grüße,
habe diesen Oktober meinen A2- Schein gemacht.
Im Frühjahr möchte ich mir eine SV 650 zulegen! Die neue Regelung besagt dass das Leistungsgewicht max 0,2kw/kg betragen darf. D.h. das Motorrad muss mindestend 175 kilo wiegen, wenn man die erlaubten 35kW (48PS) fahren will!
Da die Meinungen zum Teil doch sehr weit auseinander gehen, was Trocken- und Leergewicht angeht, wollte ich hier mal nachfragen was denn im Fahrzeugschein steht.
Die behörden orientieren sich ja sicher an dem Gewicht, was im Fahrzeugschein angegeben ist!
Mir ist also unklar ob für die Berechnung des Leistungsgewicht das Gewicht des Motorrad inkl. Flüssigkeiten zählt, oder das Gewicht ohne Flüssigkeiten???
Danke schon mal für die Hilfe
Mfg Sral
habe diesen Oktober meinen A2- Schein gemacht.
Im Frühjahr möchte ich mir eine SV 650 zulegen! Die neue Regelung besagt dass das Leistungsgewicht max 0,2kw/kg betragen darf. D.h. das Motorrad muss mindestend 175 kilo wiegen, wenn man die erlaubten 35kW (48PS) fahren will!
Da die Meinungen zum Teil doch sehr weit auseinander gehen, was Trocken- und Leergewicht angeht, wollte ich hier mal nachfragen was denn im Fahrzeugschein steht.
Die behörden orientieren sich ja sicher an dem Gewicht, was im Fahrzeugschein angegeben ist!
Mir ist also unklar ob für die Berechnung des Leistungsgewicht das Gewicht des Motorrad inkl. Flüssigkeiten zählt, oder das Gewicht ohne Flüssigkeiten???
Danke schon mal für die Hilfe
Mfg Sral
- jubelroemer
- SV-Rider
- Beiträge: 13992
- Registriert: 31.10.2007 14:35
- Wohnort: 72654
-
SVrider:
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Also bei mir (Knubbel-S) stehen 189kg im Schein!!!!
"Age is not a question of numbers"
Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Zitat von Tourenfahrer.de:
Leermasse
Masse des zum normalen Gebrauch fahrbereiten Fahrzeugs mit nachstehender Ausrüstung:
- ausschließlich zu der in Frage kommenden normalen Verwendung erforderlichen Zusatzausrüstung
- vollständige elektrische Anlage einschließlich der vom Hersteller gelieferten Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung
- aufgrund der Rechtsvorschriften erforderliche Instrumente und Einrichtungen
- angemessener Füllstand an Flüssigkeiten zur Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens sämtlicher Teile des Fahrzeugs, wobei Elemente wie Batterieflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit, Kühlflüssigkeit und Motoröl einzubeziehen sind, Kraftstoff von der Messung ausgenommen ist
Leergewicht
Die Leermasse plus nachstehende Massen:
- Kraftstoffbehälter zu 90 Prozent des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt
- normalerweise vom Hersteller zusätzlich zu dem für das normale Funktionieren mitgelieferten Zubehör (z. B. Gepäckträger oder Sturzbügel)
Dieses Leergewicht findet sich letztlich im Fahrzeugschein unter »G« als die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs.
Leermasse
Masse des zum normalen Gebrauch fahrbereiten Fahrzeugs mit nachstehender Ausrüstung:
- ausschließlich zu der in Frage kommenden normalen Verwendung erforderlichen Zusatzausrüstung
- vollständige elektrische Anlage einschließlich der vom Hersteller gelieferten Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung
- aufgrund der Rechtsvorschriften erforderliche Instrumente und Einrichtungen
- angemessener Füllstand an Flüssigkeiten zur Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens sämtlicher Teile des Fahrzeugs, wobei Elemente wie Batterieflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit, Kühlflüssigkeit und Motoröl einzubeziehen sind, Kraftstoff von der Messung ausgenommen ist
Leergewicht
Die Leermasse plus nachstehende Massen:
- Kraftstoffbehälter zu 90 Prozent des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt
- normalerweise vom Hersteller zusätzlich zu dem für das normale Funktionieren mitgelieferten Zubehör (z. B. Gepäckträger oder Sturzbügel)
Dieses Leergewicht findet sich letztlich im Fahrzeugschein unter »G« als die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs.
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Meine Knubbel N hatte 164 Kg trocken im Schein. Die 175 Kg fahrbereit sollten also kein Problem sein
- crysiscore
- SV-Rider
- Beiträge: 731
- Registriert: 25.12.2011 23:32
-
SVrider:
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Wie genau ist das jetzt eigentlich mit dem neuem Schein?
Ich hab meinen ja vor einem Jahr in die hand gedrückt bekommen, muss ich jetzt auch ne neue Prüfung machen um offen fahren zu dürfen, oder gilt bei mir noch die reglung 2 Jahre gedrosselt dann offen eintragen lassen?
Ich hab meinen ja vor einem Jahr in die hand gedrückt bekommen, muss ich jetzt auch ne neue Prüfung machen um offen fahren zu dürfen, oder gilt bei mir noch die reglung 2 Jahre gedrosselt dann offen eintragen lassen?
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Du musst keine Prüfung machen, bei dir gilt noch die alte Regel! 

- crysiscore
- SV-Rider
- Beiträge: 731
- Registriert: 25.12.2011 23:32
-
SVrider:
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Ahh gut, dann muss ichs ja nur noch ein Jahr ertragen 

- Drifter76
- SV-Rider
- Beiträge: 5069
- Registriert: 21.01.2005 9:46
- Wohnort: FT/MA
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Ab 19.1. dürftest du aber trotzdem 48PS fahren... 

R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Also düften die, die 2011 ihren Führerschein gemacht haben (und unter 25 sind) nun statt 34 PS regulär 48 PS fahren? Und nach den 2 Jahren dann offen?
Hm, ob mir das den Aufwand wert ist. Eine Saison geht`s noch mit n paar PS weniger...
Hm, ob mir das den Aufwand wert ist. Eine Saison geht`s noch mit n paar PS weniger...
- Drifter76
- SV-Rider
- Beiträge: 5069
- Registriert: 21.01.2005 9:46
- Wohnort: FT/MA
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Führerscheinneuregelung 2013
Ja, alle die ihren A begrenzt vor dem 19.1.2013 gemacht haben, dürfen trotzdem ab dem 19.1. mit 48PS fahren und müssen nach Ablauf der 2Jahre keine erneute Prüfung ablegen, dürfen dann offen fahren..
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012