Reine Einschüchterung.~Idefix~ hat geschrieben:Die Gutachten sind individualisiert. Es hat System...


Reine Einschüchterung.~Idefix~ hat geschrieben:Die Gutachten sind individualisiert. Es hat System...
Dann lass mal hören.Trobiker64 hat geschrieben:Zudem würde mir bei Bedarf eine gute, rechtlich saubere Argumentationskette einfallen.
Gerne, aber zunächst brauchst du dir nur selbst die Frage zu stellen, ob für die ursprüngliche Erstellung des Gutachtens, ein Prüffahrzeug mit genau dieser nachträglich eingetragenen Rahmen-/Identnummer überhaupt verwendet wurde (Wahrscheinlichkeit gegen Null). Oder anders ausgedrückt, wenn man das Gutachten auf dieses Rahmen bezieht, müßte Dieses auf Basis eines Geisterfahrzeugs erstellt worden sein.Jan Zoellner hat geschrieben:Dann lass mal hören.
Alles richtig. Du schlußfolgerst daraus, daß sich das Gutachten auf die gesamte Serie bezieht. Genausogut kann man aber auch schlußfolgern, daß das Gutachten ungültig ist (da es nicht zu der Maschine passen kann, auf die es ausgestellt ist) und die Drossel also gar nicht eingetragen werden kann. Rechtssicher ist was anderes. Von "logisch" oder "sinnnvoll" war ja nicht die Rede.Trobiker64 hat geschrieben:Gerne, aber zunächst brauchst du dir nur selbst die Frage zu stellen, ob für die ursprüngliche Erstellung des Gutachtens, ein Prüffahrzeug mit genau dieser nachträglich eingetragenen Rahmen-/Identnummer überhaupt verwendet wurde (Wahrscheinlichkeit gegen Null). Oder anders ausgedrückt, wenn man das Gutachten auf dieses Rahmen bezieht, müßte Dieses auf Basis eines Geisterprüfung erstellt worden sein.
Da müsste man das Bike aber auch bei Alphatechnik vorführen, sonst würden die ja blind für die Maschine eintragen, somit kann man argumentieren, dass es sich hierbei um passende Teile für eine Serie handelt.Jan Zoellner hat geschrieben:Alles richtig. Du schlußfolgerst daraus, daß sich das Gutachten auf die gesamte Serie bezieht. Genausogut kann man aber auch schlußfolgern, daß das Gutachten ungültig ist (da es nicht zu der Maschine passen kann, auf die es ausgestellt ist) und die Drossel also gar nicht eingetragen werden kann.
Genau daran, ob er eigenes Wissen einbringen kann, um einen Sachverhalt zu erklären und daraufhin eine Entscheidung zu treffen, mache ich Kompetenz fest.PS: Interessant finde ich, daß recht oft die Kompetenz eines TÜVers an "macht das, was ICH mir wünsche" festgemacht wird...
Das ist auch schon so eine Sache, das in ein erstelltes Gutachten, nachträglich von Anderen Änderungen vorgenommen werden können.Quinity hat geschrieben:Da müsste man das Bike aber auch bei Alphatechnik vorführen, sonst würden die ja blind für die Maschine eintragen,
Genau meine MeinungQuinity hat geschrieben:Genau daran, ob er eigenes Wissen einbringen kann, um einen Sachverhalt zu erklären und daraufhin eine Entscheidung zu treffen, mache ich Kompetenz fest.
Ui, danke für die schnelle Antwort!fr33styl3max hat geschrieben:Tank hoch, Airbox hoch (Schläuche und Kabel merken!), unten an der Airbox sind die beiden Ansaugöffnungen, da sitzen die Metallblenden drin, die den Ansaugquerschnitt verkleinern. Die einfach raus nehmen und alles wieder zusammen setzen. Leerlaufgemischschraube sollte wieder auf Standard angepasst werden, die sitzt unterhalb des Vergasers, für jeden Vergaser natürlich eine.
Gucken ob ein Gaswegbegrenzer auch eingebaut wurde, den ggf. auch demontieren, der sitzt am Drosselklappengehäuse.
Danach zum TÜV bzw Dekra und dir den Ausbau bescheinigen lassen, dann im Amt die Maschine offen eintragen lassen und das der Versicherung melden. Wenn du dich nicht rantraust, dann hol dir lieber Hilfe.
2,5.fr33styl3max hat geschrieben:3 Umdrehungen raus, aber da bin ich mir nicht sicher.