Knubbel auch mit 48 PS-Drossel


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
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Trobiker64
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#16

Beitrag von Trobiker64 » 11.09.2013 12:58

~Idefix~ hat geschrieben:Die Gutachten sind individualisiert. Es hat System...
Reine Einschüchterung. :evil: Es soll auch Tüvler geben, die das auch in andere Mopeten eintragen. Zudem würde mir bei Bedarf eine gute, rechtlich saubere Argumentationskette einfallen. :twisted:

Jan Zoellner
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#17

Beitrag von Jan Zoellner » 11.09.2013 13:28

Trobiker64 hat geschrieben:Zudem würde mir bei Bedarf eine gute, rechtlich saubere Argumentationskette einfallen. :twisted:
Dann lass mal hören.

Ciao
Jan
PS: Interessant finde ich, daß recht oft die Kompetenz eines TÜVers an "macht das, was ICH mir wünsche" festgemacht wird...
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#18

Beitrag von Trobiker64 » 11.09.2013 14:18

Jan Zoellner hat geschrieben:Dann lass mal hören.
Gerne, aber zunächst brauchst du dir nur selbst die Frage zu stellen, ob für die ursprüngliche Erstellung des Gutachtens, ein Prüffahrzeug mit genau dieser nachträglich eingetragenen Rahmen-/Identnummer überhaupt verwendet wurde (Wahrscheinlichkeit gegen Null). Oder anders ausgedrückt, wenn man das Gutachten auf dieses Rahmen bezieht, müßte Dieses auf Basis eines Geisterfahrzeugs erstellt worden sein. :idea:
Von daher kann so ein Gutachten für seriengefertigte Fahrzeuge nur auf Basis einer Fahrzeug-BE-/Typennummer und Baujahr möglich sein, da dann Prüffahrzeuge auch verfügbar sind.
Mal davon abgesehen, sind viele durchnummerierte Fahrzeuge eines Typs technisch gleich ausgeführt und damit für den Sachverständigen zur Begutachtung verwendbar.
Von daher ist diese Verwirrungs- und Gelderzeugungsvariante eigentlich nicht wirklich erst zu nehmen. Leider fallen ne Menge Tüvler drauf rein. :evil:
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 08.09.2018 21:11, insgesamt 1-mal geändert.

Jan Zoellner
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#19

Beitrag von Jan Zoellner » 11.09.2013 14:51

Trobiker64 hat geschrieben:Gerne, aber zunächst brauchst du dir nur selbst die Frage zu stellen, ob für die ursprüngliche Erstellung des Gutachtens, ein Prüffahrzeug mit genau dieser nachträglich eingetragenen Rahmen-/Identnummer überhaupt verwendet wurde (Wahrscheinlichkeit gegen Null). Oder anders ausgedrückt, wenn man das Gutachten auf dieses Rahmen bezieht, müßte Dieses auf Basis eines Geisterprüfung erstellt worden sein. :idea:
Alles richtig. Du schlußfolgerst daraus, daß sich das Gutachten auf die gesamte Serie bezieht. Genausogut kann man aber auch schlußfolgern, daß das Gutachten ungültig ist (da es nicht zu der Maschine passen kann, auf die es ausgestellt ist) und die Drossel also gar nicht eingetragen werden kann. Rechtssicher ist was anderes. Von "logisch" oder "sinnnvoll" war ja nicht die Rede. :)

Ciao
Jan
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#20

Beitrag von Trobiker64 » 11.09.2013 15:06

Rechtssicher ist, dass ein Gutachten nur für ein Fahrzeug erstellt werden kann, das auch diese Prüfung durchlaufen haben muss. Also ist das Gutachten generell nicht verwendbar, da rechtswidrig erstellt, oder der Anwendungsbereich kann bei seriengefertigten Fahrzeugen auch nicht verbindlich in diesem Maße eingeschränkt werden. :roll: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gutachten im vollem Umfang ungültig ist.

PS: Interpretationsfähigkeit gepaart mit logischem Denken sind immer ein Thema bei rechtlichen Dingen. :D
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 11.09.2013 15:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#21

Beitrag von Gelöschter Benutzer 20055 » 11.09.2013 15:29

Jan Zoellner hat geschrieben:Alles richtig. Du schlußfolgerst daraus, daß sich das Gutachten auf die gesamte Serie bezieht. Genausogut kann man aber auch schlußfolgern, daß das Gutachten ungültig ist (da es nicht zu der Maschine passen kann, auf die es ausgestellt ist) und die Drossel also gar nicht eingetragen werden kann.
Da müsste man das Bike aber auch bei Alphatechnik vorführen, sonst würden die ja blind für die Maschine eintragen, somit kann man argumentieren, dass es sich hierbei um passende Teile für eine Serie handelt.
Wie das vor Gericht aussieht, weiß ich nicht, denn bekanntlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
PS: Interessant finde ich, daß recht oft die Kompetenz eines TÜVers an "macht das, was ICH mir wünsche" festgemacht wird...
Genau daran, ob er eigenes Wissen einbringen kann, um einen Sachverhalt zu erklären und daraufhin eine Entscheidung zu treffen, mache ich Kompetenz fest.

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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#22

Beitrag von Trobiker64 » 11.09.2013 15:39

Quinity hat geschrieben:Da müsste man das Bike aber auch bei Alphatechnik vorführen, sonst würden die ja blind für die Maschine eintragen,
Das ist auch schon so eine Sache, das in ein erstelltes Gutachten, nachträglich von Anderen Änderungen vorgenommen werden können. :evil:
Quinity hat geschrieben:Genau daran, ob er eigenes Wissen einbringen kann, um einen Sachverhalt zu erklären und daraufhin eine Entscheidung zu treffen, mache ich Kompetenz fest.
Genau meine Meinung ;) bier

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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#23

Beitrag von Sky_Eye » 01.10.2013 11:57

Hi Leute,

ich weiß nicht ob das hier hin gehört. Aber ich würde gerne meine 48-PS-Drossel ausbauen weil ich offen fahren darf ;) bier

Meine ist ebenfalls durch "Einbau je einer Drosselblende pro Ansaugkanal" (von Alpha-Technik) gedrosselt. Also muss man meiner Meinung nach ja nur diese "Drosselblenden" entfernen?

Hat jemand einen Tipp wie das geht? Wie ich überhaupt da hin komme? Muss der ganze Tank runter? Was muss abgesteckt werden?

Danke im Voraus

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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#24

Beitrag von fr33styl3max » 01.10.2013 12:22

Tank hoch, Airbox hoch (Schläuche und Kabel merken!), unten an der Airbox sind die beiden Ansaugöffnungen, da sitzen die Metallblenden drin, die den Ansaugquerschnitt verkleinern. Die einfach raus nehmen und alles wieder zusammen setzen. Leerlaufgemischschraube sollte wieder auf Standard angepasst werden, die sitzt unterhalb des Vergasers, für jeden Vergaser natürlich eine.
Gucken ob ein Gaswegbegrenzer auch eingebaut wurde, den ggf. auch demontieren, der sitzt am Drosselklappengehäuse.
Danach zum TÜV bzw Dekra und dir den Ausbau bescheinigen lassen, dann im Amt die Maschine offen eintragen lassen und das der Versicherung melden. Wenn du dich nicht rantraust, dann hol dir lieber Hilfe.
Chinese am Steuer, das wird teuer!

Manchmal steht hier etwas, heute nicht!

Sky_Eye


Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#25

Beitrag von Sky_Eye » 01.10.2013 12:33

fr33styl3max hat geschrieben:Tank hoch, Airbox hoch (Schläuche und Kabel merken!), unten an der Airbox sind die beiden Ansaugöffnungen, da sitzen die Metallblenden drin, die den Ansaugquerschnitt verkleinern. Die einfach raus nehmen und alles wieder zusammen setzen. Leerlaufgemischschraube sollte wieder auf Standard angepasst werden, die sitzt unterhalb des Vergasers, für jeden Vergaser natürlich eine.
Gucken ob ein Gaswegbegrenzer auch eingebaut wurde, den ggf. auch demontieren, der sitzt am Drosselklappengehäuse.
Danach zum TÜV bzw Dekra und dir den Ausbau bescheinigen lassen, dann im Amt die Maschine offen eintragen lassen und das der Versicherung melden. Wenn du dich nicht rantraust, dann hol dir lieber Hilfe.
Ui, danke für die schnelle Antwort!
Sie ist nur durch die Drosselblenden gedrosselt. Kein Gaswegbegrenzer.
Dann werde ich das heute mal angehen. Falls ich Hilfe brauche habe ich auch jemanden vor Ort.

Ist das mit der Leerlaufgemischschraube wirklich notwendig?

Grüße :wink:

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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#26

Beitrag von fr33styl3max » 01.10.2013 14:59

Wenn die Vergaser SV über Drosselblenden gedrosselt wurde, dann wurde die Leerlaufgemischschraube höchstwahrscheinlich angepasst, da sie sonst nicht unbedingt ordentlich läuft. Das Zurückstellen würde ich schon empfehlen, ich glaube Standard war bei der Knubbel ganz rein drehen und dann 3 Umdrehungen raus, aber da bin ich mir nicht sicher. Das müsste jemand anderes noch bestätigen.
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#27

Beitrag von Jan Zoellner » 01.10.2013 15:06

fr33styl3max hat geschrieben:3 Umdrehungen raus, aber da bin ich mir nicht sicher.
2,5.

Ciao
Jan
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#28

Beitrag von Sky_Eye » 08.10.2013 18:18

Da sind die zwei Schlingel.
Kaum zu glauben dass man 105€ dafür gezahlt hat :( hell
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CIMG4326.JPG
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#29

Beitrag von Jan Zoellner » 08.10.2013 18:54

Taucht die 0094 im Gutachten auf und wenn dann in welcher Form?

Ciao
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Re: Knubbel auch mit 48 PS-Drossel

#30

Beitrag von Tobear » 03.11.2013 13:47

Hallo Leute!
Ich hab mal eine Frage bzgl. der Drosselung für den A2-Schein, bin mir aber nicht 100% sicher, ob das hier rein passt. Wenn nicht, seid bitte gnädig mit einem Neuling ;) bier

Und zwar hab ich vor nem Jahr meine A(beschränkt) gemacht und darf, der neuen Regelung sei Dank, ja auch bis 48 PS fahren. Und im nächsten Jahr möchte ich mir endlich ne SV650 mit ihrem super Fahrverhalten und dem satten V2 Sound zulegen. :D
Nun meine Frage: Ist es denn auch legal, die SV 650 mit 35 kW zu fahren? Wenn ich mir das Leistungsgewicht mal ausrechne, komme ich mit einem Trockengewicht von 169 kg bei 35 kW auf 0,207 kW/kg. Es sind aber max. nur 0,2 erlaubt.
Ich hab es hier gelesen, dass es einige schon machen / gemacht haben und schließlich gibt es ja auch passende Drosselsätze. Trotzdem wollte ich mal um eure Erfahrung bitten, ob jemand weiß inwiefern da ein Auge zugedrückt wird oder ob bei der Rechnung brav abgerundet werden kann.
Will nur auf Nummer sicher gehen, da ich sie auch als Einsteiger mit 34 PS fahren würde. Gibt ja eh schon Gebrauchte mit eingetragenen 34 PS, wobei ich zudem noch Geld und Zeit für ne zusätzliche Eintragung sparen würde.

Grüße vom Neuling ;)

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